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543 Treffer für »Ein Rechtsanwalt ist arbeitsunfähig im Sinne von § 1 Abs. 3 Satz 1 MB/KT 2009, wenn er zwar zu einzelnen isoliert nicht sinnvollen Anwaltstätigkeiten fähig ist, ihm aber die Fähigkeit zur umfassenden Bearbeitung der übernommenen Mandate und Vertretung des Mandanten fehlt.«
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